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Wrongful-life-Klage (Klage eines schwer behindert Geborenen) – erster Entscheid eines Obergerichts

Dazu der Kommentar von Prof. Dr. iur. Christoph Müller, Universität Neuchâtel in der Zeitschrift recht 2013, Heft 1, 46 ff.

Steinegger Rechtsanwälte – sie haben den Fall für Mutter und Kind vertreten – sind der Auffassung, dass das Gericht auch dem Kind einen eigenen Anspruch aus wrongful life hätte zusprechen müssen. Das Gericht hätte die relevanten Punkte detaillierter untersuchen müssen. Unter Umständen wäre es zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt.

Wrongful-life-Klage – erster Entscheid eines Obergerichts1
» zum Kommentar von Prof. Müller2

Verwiesen sei auch auf den Aufsatz von Frau Dr.iur. Iris Herzog-Zwitter Kind als Schaden, in: Pflegerecht 3/12, S. 150 ff.
» zum Aufsatz2

  1. Urteil der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 02.05.2011;
    Entscheid ZK 10 569
  2. mit der Genehmigung der Stämpfli Verlag AG