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Radfahrer überfährt Fussgängerin

von Rolf P. Steinegger

 

Anfangs Januar 2014 fuhr ein Radfahrer eine Fussgängerin an. Mit ihrem Ehemann befand sie sich auf einem Weg, der sowohl als Radweg als auch als Fussweg bzw. als Wanderweg signalisiert ist.
Die Fussgängerin war für den Radfahrer rechtzeitig erkennbar. Der Unfall war darauf zurückzuführen, dass der Radfahrer mit seinem Rennrad unaufmerksam und / oder mit einer übersetzten Geschwindigkeit fuhr.
Die Fussgängerin erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Schädelfraktur und multiplen Rippenfrakturen. Neben Schwindel und einer Beeinträchtigung des Gehörs trat als Folge des Unfalls ein Geschmacks- und Geruchsverlust auf.
Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wurde der Velofahrer im Mai 2015 wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig erklärt.
Die Haftpflichtversicherung des Radfahrers entschädigte die Fussgängerin für die erlittenen Nachteile. Sie übernahm auch sämtliche Anwaltskosten.